Wie kam es zur Vereinsgründung?

Wegen Lücken im öffentlichen Versorgungsnetz wurde im Herbst 2004 immer wieder der Ruf nach privaten Diensten laut. Um diese Lücken zu schliessen, wurde der Verein gegründet. Die Gründungsversammlung fand am 18. Januar 2005 statt.

Organisation

Der Verein für Hilfsdienste (VfH) arbeitet gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Er ist somit eine Non-Profit-Organisation!

Dem Amt für Gesundheit des Kantons Freiburg wurden die Statuten und Informationen über die Dienste zugestellt. Es liegt eine schriftliche Antwort vor, dass der Verein zurzeit keine Betriebsbewilligung benötigt.

Finanzen

Der Verein finanziert sich aus dem Ertrag der Dienstleistungen, durch Mitgliederbeiträge, Spenden und eventuellen Veranstaltungen. Die Geschäfte werden verantwortungsbewusst geführt. Der Verein ist in der Lage, die von subventionierten Betrieben verlangten Angaben (Statistik über die Dienste, Anzahl Einsätze etc.) zu erbringen.

Unser Team

Vorstand VfH
Christine Stucki (Präsidium)
Gabriela Guggisberg
Patrizia Winistörfer

Geschäftsstelle VfH
Anita Pichler (Sekretariat)
Brigitte Hürzeler (Buchhaltung)
Tanja Frautschi (Buchhaltung)

Vermittlung
Eveline Moser
Therese Schlüchter

ZIELE UNSERES VEREINS

Wir wollen, dass unsere Mitglieder so lange wie möglich zu Hause wohnen können, auch wenn eine Hilfsbedürftigkeit eintreten sollte.

Wenn wir helfen können, tun wir es schnell, zuverlässig und unbürokratisch. Gemeinsam finden wir Lösungen!

WER KANN HILFSDIENSTE BEANSPRUCHEN?

  • Alle Vereinsmitglieder, die Hilfe benötigen.
  • Anfragen von Mitgliedern werden zuerst berücksichtigt. Nicht-Mitglieder können Dienstleistungen beantragen, sobald sie eine Mitgliedschaft angemeldet haben.

WAS KOSTET EINE MITGLIEDSCHAFT?

  • CHF  20.— Jahresbeitrag (für alle im gleichen Haushalt lebenden Personen)
  • CHF 100.— Kollektiv-Mitgliedschaft (Firmen, Gemeinden, Institutionen etc.)

Allgemeines

  • Für die Mitarbeitenden bestehen eine Betriebsunfall- und eine Haftpflichtversicherung. Für Fahrdienste eine Kasko-Deckung.
  • Die Mitarbeitenden unterstehen der Schweigepflicht!
  • Vereinbarte Dienstleistungen werden schriftlich festgehalten.
  • Änderungswünsche sind der Vermittlung zu melden.
  • Mitarbeitende erwarten keine Geschenke.
  • Nach dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ werden die Bezüger von Dienstleistungen, soweit möglich, in die Arbeiten mit einbezogen.
  • Die Bezüger sollten während den Dienstleistungen zu Hause sein. Dies zum Schutz der Mitarbeitenden und der Bezüger.
  • An Wochenenden, an Feiertagen und am Abend werden keine Dienstleistungen erbracht. Ausnahmen auf Anfrage.
  • Abmeldungen von Dienstleistungen sollten frühzeitig erfolgen, möglichst 3 Tage im Voraus.
  • Unvorhergesehene Spitaleintritte, Arztbesuche bei einem Notfall etc. sind so schnell wie möglich zu melden, damit die Mitarbeitenden nicht vor verschlossenen Türen stehen.
  • Vereinbarte und nicht abgemeldete Einsätze werden verrechnet.

Allfällige Differenzen zwischen Mitarbeitenden und Bezügern von Dienstleistungen bitte der Vermittlung melden. Wir wollen zufriedene Kunden haben und auch unsere Mitarbeitenden unterstützen.

MITGLIEDSCHAFT/SPENDEN

Setzen Sie sich für eine gute Sache ein! Werden Sie Mitglied oder Spender/Spenderin des Vereins für Hilfsdienste Region Murten.

Spendenkonto bei der Raiffeisenbank See-Lac, 3280 Murten

IBAN CH80 8080 8003 8186 9747 7
Verein für Hilfsdienste Region Murten, 3280 Murten
SWIFT: RAIFCH 22896
BIC: 80896